Erfahrung schon seit 1987
Die
Schmerzklinik ist
nach § 40 SGB V von allen
gesetzlichen Krankenkassen als
Rehabilitationseinrichtung anerkannt. Für Patienten mit
privater
Krankenkasse werden Krankenhaus- bzw. krankenhausvergleichbare Behandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Beihilfefähig.
ARMPLEXUSLÄSION
(Läsion des Armplexus, Armplexusläsionen)
Die Begriffe:
Pl
exus brachial is: Der sog.
Armplexus, auch als Armnervengeflecht bezeichnet, versorgt sensibel
(= die Empfindung betreffend) und motorisch
(= die Muskelkraft betreffend) den gesamten Arm und
Teile der Schulter-, Brust- und Rückenmuskulatur. Im Armbereich teilt sich der
Armplexus in die Nerven (Nn.) radialis (Speichennerv), ulnaris (Ellennerv) und
medianus ("Mittel"-Nerv) auf. Der Armplexus wird von Nervenwurzeln der unteren
Hals- und oberen Brustwirbelsäule gebildet.
Der Begriff „Läsion“ beschreibt Schäd
igungen verschiedener Art, wodurch es zu
verschiedenen Störungen einer Funktion oder in einem Gewebe kommen kann, so zum
Beispiel durch Verletzungen oder auch Entzündungen.
Am häufigsten entstehen
Armplexusläsionen durch mechanische Einwirkungen, hauptsächlich in Folge von
Verletzungen bzw. Unfällen. Besonders gefürchtet und sehr schmerzhaft ist ein
Armplexusausriss (komplett oder nur teilweise), häufig vorkommend bei
Motorradunfällen. Nicht selten kommt es auch zu Armplexusläsion
en bei
Fehllagerung des Armes im Rahmen einer Narkose. Auch Wachstumsstörungen bzw.
Fehlbildungen können zu einer Läsion führen (z. B.
Thoracic-outlet-Syndrom oder
auch das sogenannte Halsrippensyndrom).
Eine Störung des Plex us brach
ialis liegt
auch beim Parsonage-Turner-Syndrom (neuralgische Schulteramyotrophie) vor.
Eine Armplexusläsion führt nicht selten zu einer Kausalgie (komplexes regionales Schmerzsyndrom Typ II bzw. CRPS Typ II)
Nach einer Armplexusläsion tritt ein sog. neuropathischer Schmerz auf, wobei je nach Lokalisation der Läsion die Schmerz ausbreitung sehr variieren kann. Bei einer Läsion motorischer (= die Muskelkraft betreffender) Nervenanteile kann es auch zu Lähmungen kommen.
Die
medikamentöse Schmerzbehandlung bei einer
Armplexusläsion
ist selbst für den erfahrenen Schmerztherapeuten
eine Herausforderung.
Zunächst können
Antiepileptika (=
Mittel gegen die Fallsucht, aber auch gegen diesen Schmerz wirksam)
versucht werden. Als erste Wahl gelten
heute Gabapentin oder Pregabalin,
als 2. Wahl Carbamazepin. Die
Kombination mit Baclofen (= ein im
Rücken
mark / Gehirn wirkendes
Mittel zur Muskelentspannung) hilft Gabapentin
bzw. Pregabalin oder Carbamazepin
einzusparen. Ansonsten bleibt bei diesen
Schmerzen oft nur die Verschreibung von
Opioide
n bzw.
Opiaten.
Sehr hilfreich ist im Rahmen einer
stationären Schmerztherapie bei Schmerzen nach einer Armplexusläsion
eine intensive
therapeutische
Lokalanästhesie
(=
Behandlung mit einem örtlichen
Betäubungsmittel)
in Form der
kontinuierliche Blockade des Plexus brach
ialis,
bei Beteiligung der Schulter auch in der sog. retrograd hohen Variante.
Dabei wird vorübergehend (z.B. 10-14 Tage lang)
ein dünner Kunststoffschlauch (Katheter) nahe der Achselhöhle in die
Ner venscheide des Armnervengeflechts eingepflanzt und innerhalb derselben noch
weiter nach oben vorgeschoben. Die Einpflanzung erfolgt durch eine
handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten" werden. In
der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der
vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos
nachgespritzt. Wenn während dem Einspritzen und noch kurze Zeit danach der Oberar m mit einer Manschette abgestaut
wird, so wird die Betäubungsmittellösung
innerhalb der Ner venscheide nach oben getrieben und
kann so auch im
Schulterbereich und bei entsprechender Betäubungsmittelmenge sogar an der
Halswirbelsäule schmerzlindernd
bzw. schmerzausschaltend wirken.
Zur Schmerzbehandlung kann auch die kontinuierliche, interskalenäre
(= zwischen Mus keln
im seitlichen, unteren Halsbereich) Blockade des
Plex
us brach ialis durchgeführt werden, allerdings ist diese Methode mit einem
etwas größeren Risiko behaftet.
Das örtliche Betäubungsmittel wird
bei diesen Nervenblockaden so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei
gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend
krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben.
Dass die
schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus
anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch
die sog. vegetativen Ner ven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche
Durchblutungssteigerung resultiert, die
entzündlichen oder degenerativen
(= abnutzungsbedingten)
Schmerzursachen aber auch einer Störung des Nervenzellstoffwechsels
(so bei neuropathischen Schmerzen) nachhaltig entgegenwirkt.
Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige
Blockadebehandlung auch das sog.
Schmerz
gedächtnis zu löschen, auch nach Armplexusläsionen.
Die invasiven (= in den Körper eindringenden) Therapiemethoden der speziellen Schmerztherapie setzen eine sehr gründliche fachärztliche Ausbildung voraus, weshalb sie nur in wenigen therapeutischen Einrichtungen angeboten werden können. Insbesondere sind die kontinuierlichen Blockaden mittels eingepflanztem Katheter in Deutschland nur in ganz wenigen Schmerzzentren (Schmerzkliniken) durchführbar, so z.B. in Bad Mergentheim.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).
Laut der
Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben
alle
Versicherte
(also auch ältere
Patienten)
einer gesetzlichen Krankenkasse
einen Rechtsanspruch auf eine
Rehabilitation und
können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch
einen
Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses
Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten
bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05)
und Hessen ((Az.: L 1 KR
2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen
Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet,
die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu
berücksichtigen (eine
Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst
zu)).
Der
Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm
bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse
wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten.
Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten
auch gegenüber den Rentenversicherungen.
Danach hat ein Schmerzpatient
ein Recht darauf, in einer
schmerztherapeutischen Klinik
behandelt zu werden.
Hier
gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Mittlerweile gibt es diesbezüglich
zwei weitere Urteile, so vom
Landessozialgericht Hamburg:
http://www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht2
und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in
nur 23 (!!) Tagen:
www.schmerz.com/schmerze
n/sozialgericht3.
Sie wollen mit einem erfahrenen Schmerzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einem Mittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).
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Eine Auswahl weiterer
Schmerzthemen
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gelangen Sie hier:
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Aktualisiert:>12.03.2009</> kusb&
H
Halsrippensyndrom,
Hämorrhagischer Insult (www.haemorrhagischer-insult.de),
Haglund Ferse,
chronisches
Halswirbelsäulensyndrom,
Handgelenkarthrose,
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www.armpexuslaesion.de <strong>Läsion des Armplexus</strong>, <strong>Armplexusläsionen</strong>